Außenarbeitsplätze

Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung Außenarbeitsplätze in ihrer Firma einzurichten.

Das Einrichten eines solchen Arbeitsplatzes kann die Belegschaft entlasten, die Produktivität steigern, die Unternehmenskultur bereichern und das Image der Firma positiv beeinflussen.


Wichtige Informationen:

  • Menschen mit Behinderung sind weiter Werkstattbeschäftigte und haben vollständigen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz
  • Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge sowie
    Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden durch das
    Lebenshilfewerk ME e.V. erbracht
  • Nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung wird vom
    Lebenshilfewerk ME e.V. in Rechnung gestellt
  • Mit den Kosten sind abgedeckt:
            - das Entgelt der Beschäftigten
            - die begleitenden Leistungen der entsendenden Werkstatt sowie
            - die Wertschöpfung aus erbrachter Leistung

Weitere Aufwendungen entstehen dem Unternehmen nicht.

Die anfallenden Kosten können mit der Ausgleichsabgabe
verrechnet werden.