Verhinderungspflege

In beiden Wohnstätte stehen Menschen mit Behinderung zusätzlich Plätze für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Ein Zimmer mit separatem Bad in Marienberg und zwei weitere Zimmer in Olbernhau.

Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt auf Antrag die Kosten der Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege-Leistungen der Pflegeversicherung umfassen max. 1.612 € im Kalenderjahr.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Kasse, ist das Vorliegen des Pflegegrades 2. Auch ist ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege möglich. Des Weiteren können Entlastungsleistungen zur Finanzierung von Betreuungsleistungen eingesetzt werden.