Werkstattrat

Der Werkstattrat wird von den Werkstattmitarbeiterinnen und Werkstattmitarbeitern gewählt und vertritt deren Interessen. Er arbeitet aktiv an der Gestaltung des Werkstattalltags mit.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Werkstattrates ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Sie enthält verbindliche Aussagen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte.

Seit Dezember 2017 gibt es auch eine Frauenbeauftragte in unseren Werkstätten, die sich besonders um die Belange der Frauen kümmert.


Ansprechpartner:      

Frau Cassie Richter
Tel.: 037360 / 1670
E-Mail: richter@lebenshilfemek.de